Einwilligung zu Cookies & Daten


Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion der Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Video ansehen

Wer sind wir

Verlauf ein- / ausblenden
neu beginnen

Hallo, ich bin Martin Medivitalis. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Worum geht es?

S

StartBestens versorgt.

1

LeistungenVersorgen, Liefern, Prüfen & Verwalten.

2

ProdukteProdukte / Hilfsmittel für die Gesundheit.

3

DesinfektionGeprüft desinfizierte Geräte / Hilfsmittel.

B

BestellserviceWas immer Sie benötigen.

R

ReparaturauftragService nach Herstellerspezifikationen.

Wundversorgung

Pflegeset FAQ


Was ist die 42-Euro-Pflegehilfsmittelpauschale?

Die 42-Euro-Pflegehilfsmittelpauschale ist eine monatliche Unterstützung der Pflegeversicherung in Deutschland für pflegebedürftige Personen, die zu Hause betreut werden. Sie dient zur Deckung der Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Weitere Fragen und Antworten:


Wer hat Anspruch auf die Pauschale?

Anspruch auf die Pauschale haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Welche Pflegehilfsmittel können über die Pauschale abgedeckt werden?

Die Pauschale kann für folgende Pflegehilfsmittel genutzt werden:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Mundschutz
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Fingerlinge

Wie beantrage ich die 42-Euro-Pflegehilfsmittelpauschale?

Um die Pauschale zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Viele Sanitätshäuser und Apotheken bieten auch einen Abrechnungsservice an, bei dem Sie die Pflegehilfsmittel direkt liefern und die Abrechnung für Sie übernehmen.

Wo kann ich die Pflegehilfsmittel kaufen?

Sie können die Pflegehilfsmittel in Apotheken, Sanitätshäusern oder online erwerben. Einige Anbieter bieten auch monatliche Pflegehilfsmittelboxen an, die direkt zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Wie funktioniert die Abrechnung der Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Alternativ gibt es Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sodass Sie die Hilfsmittel ohne Vorfinanzierung erhalten.

Lassen sich nicht genutzte Beträge der Pauschale ansammeln?

Nein, die Pauschale von 42 Euro wird monatlich gewährt und nicht angesammelte Beträge verfallen. Es ist daher ratsam, die Pflegehilfsmittel monatlich zu beziehen.

Was mache ich, wenn die Kosten für die Pflegehilfsmittel die 40 Euro übersteigen?

Sollten die monatlichen Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel die 40 Euro übersteigen, müssen Sie die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen oder prüfen, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

Kann ich auch andere Produkte als die genannten Pflegehilfsmittel über die Pauschale abrechnen?

Nein, die Pauschale von 42 Euro wird monatlich gewährt und nicht angesammelte Beträge verfallen. Es ist daher ratsam, die Pflegehilfsmittel monatlich zu beziehen.

Was passiert, wenn ich die Pflegehilfsmittel nicht benötige

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel nicht benötigen, können Sie die Pauschale in dem betreffenden Monat nicht nutzen. Es erfolgt keine Auszahlung der 42 Euro in bar oder als Guthaben

Wie erfolgt die Lieferung?

Die Lieferung der Pflegehilfsmittel erfolgt monatlich und direkt an die Wunschadresse des pflegebedürftigen Menschen. Lieferungen an Pflegedienste sind seitens der Kostenträger nicht zulässig. Dies soll sicher stellen, dass die Hilfsmittel direkt dort ankommen, wo sie benötigt werden, und zur Verbesserung der häuslichen Pflege beitragen können.

Wer darf die Produkte verweden?

Die Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für den pflegebedürftigen Menschen bestimmt, der die 42-Euro-Pauschale erhält. Sie dürfen nicht von anderen Personen oder Pflegediensten verwendet werden. Die Hilfsmittel sollen dazu beitragen, die Pflege und Hygiene des pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen und zu erleichtern und sind nicht für die Nutzung durch professionelle Pflegedienste vorgesehen.


Hier können Sie ihre 42-Euro-Pflegehilfsmittelpauschale beantragen